Kurse und Lehrgänge
Sachkundekurs für Sportschützen (WaffG § 7) am 18. und 19. Januar 2025 in Kahl am Main
Der Kurs ist staatlich anerkannt und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen und hat die Möglichkeit sich mit dem Fragenkatalog vorab zu beshäftigen. Unklarheiten und Fragen werden jederzeit von den Dozenten beantwortet.
Besonderen Wert legen wir auf den sicheren Umgang mit den Waffen. Hierfür stehen viele Waffen zur Verfügung, welche die Teilnehmer auch in die Hand nehmen sollen.
Ebenfalls wichtig ist die Berechtigung zur Standaufsicht. Die notwenidgen Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt.
Zur staatlichen Anerkennung des Kurses ist es erforderlich, dass die Mindestunterrichtszeit von 16 Stunden eingehalten wird.
Die Schulung und Prüfung findet am 18. und 19. Januar 2025 in Kahl am Main statt.
Sachkundekurs für Bewacher (WaffG § 7, GewO § 34 a) am 18., 19. und 20. Januar 2025 in Kahl
Der Kurs ist staatlich anerkannt und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfungen ab.
Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen und hat die Möglichkeit sich mit dem Fragenkatalog vorab zu beshäftigen. Unklarheiten und Fragen werden jederzeit von den Dozenten beantwortet.
Besonderen Wert legen wir auf den sicheren Umgang mit den Waffen. Hierfür stehen viele Waffen zur Verfügung, welche die Teilnehmer auch in die Hand nehmen sollen.
Ebenfalls wichtig ist die Berechtigung zur Standaufsicht. Die notwenidgen Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt.
Zur staatlichen Anerkennung des Kurses ist es erforderlich, dass die Mindestunterrichtszeit von 24 Stunden eingehalten wird.
Die Schulung und Prüfung findet am 18., 19. und 20. Januar in den Räumen des Schützenvereins Kahl statt.
Sachkundekurs für Sportschützen (WaffG § 7) am 22. und 23. Februar 2025 in Kahl am Main
Der Kurs ist staatlich anerkannt und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen und hat die Möglichkeit sich mit dem Fragenkatalog vorab zu beshäftigen. Unklarheiten und Fragen werden jederzeit von den Dozenten beantwortet.
Besonderen Wert legen wir auf den sicheren Umgang mit den Waffen. Hierfür stehen viele Waffen zur Verfügung, welche die Teilnehmer auch in die Hand nehmen sollen.
Ebenfalls wichtig ist die Berechtigung zur Standaufsicht. Die notwenidgen Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt.
Zur staatlichen Anerkennung des Kurses ist es erforderlich, dass die Mindestunterrichtszeit von 16 Stunden eingehalten wird.
Die Schulung und Prüfung findet am 22. und 23. Februar 2025 in Kahl am Main statt.
Sachkundekurs für Sportschützen (WaffG § 7) am 05. und 06. April 2025 bei den Chambthaler Sportschützen in Seugenhof
Der Kurs ist staatlich anerkannt und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen und hat die Möglichkeit sich mit dem Fragenkatalog vorab zu beshäftigen. Unklarheiten und Fragen werden jederzeit von den Dozenten beantwortet.
Besonderen Wert legen wir auf den sicheren Umgang mit den Waffen. Hierfür stehen viele Waffen zur Verfügung, welche die Teilnehmer auch in die Hand nehmen sollen.
Ebenfalls wichtig ist die Berechtigung zur Standaufsicht. Die notwenidgen Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt.
Zur staatlichen Anerkennung des Kurses ist es erforderlich, dass die Mindestunterrichtszeit von 16 Stunden eingehalten wird.
Die Schulung und Prüfung findet am 05. und 06. April 2025 bei den Chambthaler Sportschützen in Seugenhof statt.
Sachkundekurs für Sportschützen (WaffG § 7) am 10. und 11. Mai 2025 in Hergershausen
Der Kurs ist staatlich anerkannt und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen und hat die Möglichkeit sich mit dem Fragenkatalog vorab zu beshäftigen. Unklarheiten und Fragen werden jederzeit von den Dozenten beantwortet.
Besonderen Wert legen wir auf den sicheren Umgang mit den Waffen. Hierfür stehen viele Waffen zur Verfügung, welche die Teilnehmer auch in die Hand nehmen sollen.
Ebenfalls wichtig ist die Berechtigung zur Standaufsicht. Die notwenidgen Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt.
Zur staatlichen Anerkennung des Kurses ist es erforderlich, dass die Mindestunterrichtszeit von 16 Stunden eingehalten wird.
Die Schulung und Prüfung findet am 10. und 11. Mai 2025 in Hergershausen statt.
Sachkundekurs für Sportschützen (WaffG § 7) am 28. und 29. Juni 2025 in Kahl am Main
Der Kurs ist staatlich anerkannt und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen und hat die Möglichkeit sich mit dem Fragenkatalog vorab zu beshäftigen. Unklarheiten und Fragen werden jederzeit von den Dozenten beantwortet.
Besonderen Wert legen wir auf den sicheren Umgang mit den Waffen. Hierfür stehen viele Waffen zur Verfügung, welche die Teilnehmer auch in die Hand nehmen sollen.
Ebenfalls wichtig ist die Berechtigung zur Standaufsicht. Die notwenidgen Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt.
Zur staatlichen Anerkennung des Kurses ist es erforderlich, dass die Mindestunterrichtszeit von 16 Stunden eingehalten wird.
Die Schulung und Prüfung findet am 28. und 29. Juni 2025 in Kahl am Main statt.
GewO § 34 a - Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung (IHK)
Der Kurs vermittelt Kenntnisse im Bereich
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Straf- und Strafverfahrensrecht (StGB, StPO),
- Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen,
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Anfragen an info@waffen-straehle.de
GewO § 34 a - Quartalsschießen, Nachweis der Schießfertigkeit
Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Wir bieten die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach § 7 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger. Der Nachweis ist vorab zu erbringen.
Anfragen an info@waffen-straehle.de